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Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder einen zu geringen Unterhalt für ihre Kinder bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten - auch bei ungeklärter Vaterschaft. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil ist nicht nötig. Unterhaltsvorschuss gibt es längstens für 72 Monate und längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes.

Anträge auf den Unterhaltsvorschuss gibt´s bei den örtlichen Jugendämtern.

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