Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld wird von der gesetzlichen Krankenversicherung sechs Wochen vor und im Normalfall acht Wochen nach der Entbindung gezahlt. Dies gilt jedoch nur für die freiwillig (mit Anspruch auf Krankengeld) oder pflichtversicherten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das Geld wird aber nicht automatisch ausgezahlt,sondern muss bei den gesetzlichen Krankenkassen beantragt werden.
Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z.B. in der gesetzlichen Krankenkasse familienversicherte, privat krankenversicherte oder auch nicht krankenversicherte Frauen), erhalten Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt.
Hier finden Sie die Links zu Ihrer Krankenkasse bzw. den Link zu der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes.
Bundesversicherungsamt
www.mutterschaftsgeld.de
Hier finden Sie das Antragsformular zum Download
Antragsformular für nicht gesetzlich Versicherte
Allgemeine Ortskrankenkassen
Betriebskrankenkassen
IKK
See-Krankenkasse
Landwirtschaftliche Krankenkassen
Knappschaft Bahn See
www.kbs.de
Hier finden Sie das Antragsformular zum Download
Antragsformular
Ersatzkassen
Barmer Ersatzkasse (BEK)
www.barmer.de
Hier finden Sie das Antragsformular zum Download
Antragsformular
Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK)
Techniker Krankenkasse
Kaufmännische Krankenkasse
www.kkh.de/detail.cfm?pageid=14
Hier finden Sie das Antragsformular zum Download
Antragsformular
Gmünder Ersatzkasse
www.gek.de/service/standorte/index.html
Hier finden Sie das Antragsformular zum Download
Antragsformular
Hamburg Münchener Krankenkasse
Hanseatische Krankenkasse
www.hek.de/ (Servicestellen)
Handelskrankenkasse
www.hkk.de/ (Geschäftsstellen)
HZK – Die Profikrankenkasse für Bau- und Holzberufe
KEH Ersatzkasse
www.keh.biz (nur Internetfiliale)
Hier finden Sie das Antragsformular zum Download
Antragsformular

