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Kinderzuschlag

Kinderzuschlag

Eltern mit geringem Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld Anspruch auf Kinderzuschlag bis 140 Euro monatlich für ein in ihrem Haushalt lebendes Kind haben. Er wird an Eltern gezahlt, die zwar mit ihren Einkünften ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder.

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung des Kinderzuschlags ist die so genannte Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit.

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