Elterngeld
Für Geburten ab 1. Januar 2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2007 geboren wurden, kann wie bisher nur Erziehungsgeld bezogen werden.
Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro. Anspruchsberechtigte nicht erwerbstätige Elternteile erhalten mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Mehrlingen wird das Elterngeld erhöht.
Die für Sie zuständige Elterngeldstelle finden Sie, wenn Sie Ihre Postleitzahl in das untere Feld eingeben.

